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Am
26. März 2006 ist Landtagswahl in
Baden-Württemberg

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| Verwaltung
und Bürokratieabbau |
Verwaltung
ist Dienstleistung für die Bürger. Für uns gilt deshalb der
Grundsatz: Staat und Verwaltung müssen vom Bürger her gedacht
und vom Bürger her gemacht werden.
Daran gemessen haben die kommunalen Verwaltungen und die
Landesverwaltung in Baden-Württemberg bereits jetzt eine gute
Ausgangsbasis. Die große Verwaltungs-Reform der Landesregierung
ist eine konsequente Fortentwicklung und setzt die positiven
Erfahrungen der Vergangenheit mit der Eingliederung von
Sonderbehörden um. Sie stärkt die kommunale Ebene und bietet
große Chancen für Stadt- und Landkreise sowie Städte und
Gemeinden im Land. Die sich den Kommunen bei der Umsetzung eröffnenden
Möglichkeiten gilt es nunmehr zu nutzen, um eine moderne
Verwaltung für das 21. Jahrhundert zu schaffen, die gleichermaßen
schlank, stark und bürgernah ist. Die öffentlichen Haushalte können
dauerhaft nur entlastet werden, wenn es gelingt, die
Personalausgaben spürbar zu senken. Die Verwaltungsreform
leistet hierzu einen wichtigen Beitrag; ihre Umsetzung muss
jedoch so gestaltet sein, dass soweit möglich einzelne
kommunale Interessen und besonders aber die Interessen der
betroffenen Bürger in vertretbarem Umfang Rechnung getragen
wird.
Die Kommunen im Land brauchen die Möglichkeit, neue Formen der
Aufgabenerledigung zu erproben. Hierzu dienen so genannte
Experimentierklauseln im Landes-recht. Durch sie erhalten die
Kommunen die Möglichkeit, von den landesrechtlichen Standards
in Gesetzen und Rechtsvorschriften abzuweichen, solange der
Gesetzesauftrag grundsätzlich erfüllt wird. Soweit solche
Experimentierklauseln bereits bestehen, erfordern sie die
Bereitschaft der Verantwortlichen in den Kommunen, das
Innovationspotential unserer Städte und Gemeinden sowie der
Stadt- und Landkreise auszuschöpfen. Mit neuen Lösungsansätzen
können einfachere und kosten-günstigere Maßnahmen zur
Erreichung desselben Zwecks vor Ort erprobt und bei
entsprechendem Erfolg verstetigt werden. Die CDU Baden-Württemberg
wird sich auf allen politischen Ebenen für die Schaffung
weiterer Experimentierklauseln und die Eröffnung weiterer Freiräume
für die Kommunen einsetzen. Darüber hinaus sind die
Gesetzgeber in Land und Bund aufgefordert, bestehende Gesetze,
Verordnungen und Einzelvorschriften regelmäßig auf ihre
Praktikabilität zu überprüfen und ggf. aufzuheben.
Für eine bürgernahe Verwaltung ist der Einsatz moderner
technischer Lösungen gerade auch bei den Kommunen notwendig.
Die führende Stellung Baden-Württembergs bei der Nutzung
moderner Kommunikations- und Informationstechnologien ist ein
Standortvorteil von zunehmender Bedeutung. Mit ihrem Einsatz ist
ein Umbau kommunaler Behörden zu modernen Dienstleistern möglich.
Bei Aufgaben der öffentlichen Hand ist im Einzelfall zu prüfen,
ob diese von einem privaten Anbieter nicht günstiger und
dienstleistungsorientierter angeboten werden können. Wir
fordern daher den weiteren Ausbau und eine stetige Verbesserung
des Internetauftritts von Gemeinden und Landkreisen sowie eine
verstärkte Nutzung der technischen Möglichkeiten. Gerade in
den Kommunen kann dies auch dazu beitragen, dass die Teilhabe an
der politischen und staatlichen Willensbildung ausgebaut und
eine verbreiterte Akzeptanz politischer Entscheidungen erzielt
wird. |
| (Auszug
aus: „Leitsätze für eine zukunftsorientierte
Kommunalpolitik“. Beschlossen vom 48. Landesparteitag am 27. März
2004 in Villingen-Schwenningen)
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