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Am
26. März 2006 ist Landtagswahl in
Baden-Württemberg

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| Kommunalpolitik |
Für
die CDU Baden-Württemberg kommt der kommunalen Ebene eine
zentrale Bedeutung für eine erfolgreiche Politik im 21.
Jahrhundert zu. Ein Staatsaufbau, der den Dienst an den Menschen
in den Mittelpunkt stellt, kann nur von unten nach oben
funktionieren. Wir wollen deshalb die Politik wieder vom Kopf
auf die Füße stellen.
Wir stehen zum Subsidiaritätsprinzip in seiner dreifachen
Bedeutung. Erstens: Was der Einzelne leisten kann, muss er auch
selbst leisten. Zweitens: Freie Träger haben Vorrang vor dem
Staat. Der Staat soll erst dann tätig werden, wenn eine Aufgabe
von den Menschen selbst oder freien Trägern nicht ausreichend
erfüllt werden kann. Und drittens: Der Staat muss von unten
nach oben aufgebaut werden. Die jeweils unterstmögliche Ebene
muss sich der Erfüllung einer Aufgabe annehmen. Sie muss
hierbei Freiräume für eigene Standardgestaltung haben. Das
ursprüngliche Recht liegt bei der Gemeinde, der Stadt und dem
Kreis. Sie haben das Selbstverwaltungsrecht; dort haben die Bürgerinnen
und Bürger die direktesten Einwirkungsmöglichkeiten. Unsere
Kommunen sind ein Ort der Mitbestimmung.
Wir sind uns bewusst, dass in einer Gesellschaft, die immer mehr
von weltweiten Entwicklungen betroffen und abhängig ist,
bestimmte Aufgaben nur noch von höheren Ebenen erledigt werden
können: Über Land und Bund bis hin zu Europa. Gerade vor
diesem Hintergrund müssen wir aber dafür sorgen, dass es zu
keiner Ausbildung eines bürgerfernen Zentralstaates kommt. Der
Kernbestand der staatlichen Aufgaben muss wieder bei den
Kommunen gebündelt werden. Die CDU wird dafür Sorge tragen,
dass insbesondere die Verwaltungsreform des Landes zu diesem
Ziel beiträgt und die Kommunen sowohl personell als auch
finanziell entsprechend ausgestattet werden. Nur diejenigen
Aufgaben, die belegbar nicht dort bewältigt werden können,
gehen auf die nächsthöhere Ebene im Staatsaufbau über. Die
CDU setzt sich deshalb auf allen staatlichen Ebenen dafür ein,
dass die Kommunen wieder gestärkt werden.
Die Formulierung des Entwurfes für einen Europäischen
Verfassungsvertrag durch den EU-Konvent unter maßgeblicher
Mitwirkung von Ministerpräsident Erwin Teufel ist ein Beispiel
dafür, dass dies gelingen kann. Die Kompetenzen der Europäischen
Union werden in einem eigenen Kapitel zusammengeführt und klar
abgegrenzt, auch gegenüber den Kommunen. Die Kommunen werden
zudem gestärkt durch die ausdrückliche Verpflichtung der EU
zur Wahrung der regionalen und kommunalen Selbstverwaltung.
Geist und Buchstabe dieses Verfassungsvertrages gilt es nun
umzusetzen. Dazu gehört vor allem auch die Sicherung der
Daseinsvorsorge als kommunale Aufgabe.
Damit Europa ein Europa der Bürger und Bürgerinnen werden
kann, brauchen wir gerade in den Grenzregionen zu Frankreich und
zur Schweiz eine verstärkte grenzüberschreitende
Zusammenarbeit. Die Pflege und der Ausbau europäischer Städte-
und Gemeindepartnerschaften ist der CDU Baden-Württemberg ein
wichtiges Anliegen.
Für ein leistungsfähiges Kommunalfinanzsystem
Grundvoraussetzung für die genannten Aufgaben ist die
Ausstattung der Kommunen mit den für ihre Aufgabenerledigung
notwendigen Finanzen. Die Kommunen dürfen mit der in der
Geschichte unseres Landes nie da gewesenen schwierigen Situation
ihrer Haushalte nicht allein gelassen werden, denn die Ursachen
dafür wurden weit überwiegend an anderer Stelle gesetzt.
Es muss endlich Schluss sein mit einer einseitigen Abwälzung
von Aufgaben des Bundes auf die Kommunen ohne entsprechende
Finanzausstattung. Auch für den Bund muss das Prinzip gelten,
dass derjenige, der zusätzliche Aufgaben bestellt, diese
bezahlt.
Wir brauchen auch eine solide Einnahmenbasis für die kommunalen
Haushalte. Nach Überzeugung der CDU hat die Gewerbesteuer in
diesem Zusammenhang keine Zukunft. Ihre strukturellen Probleme
sind offenkundig. Wir sprechen uns deshalb für eine Neuordnung
der Unternehmensbesteuerung aus, die sich an den folgenden drei
Kriterien orientieren muss:
1. Wir brauchen eine Verstetigung der kommunalen Einnahmen und
weitgehende Konjunkturunabhängigkeit.
2. Eine aktive Politik für Gewerbeansiedlung muss sich für
Kommunen lohnen.
3. Die Neuregelung darf keine höhere Steuerbelastung nach sich
ziehen.
Um die Neuordnung der kommunalen Finanzen mit verbesserten
Strukturen durchzusetzen, bedarf es auf Bundesebene einer echten
Gemeindefinanzreform, die der Stärkung der kommunalen
Selbstverwaltung und damit einer dezentralen
Entscheidungsfindung dient. Dazu gehören auch kommunale Hebesätze.
Die CDU unterstützt die Zusammenlegung von Arbeitslosen- und
Sozialhilfe, die auf ihre Initiative zurückgeht. Das bisherige
Nebeneinander zweier steuerfinanzierter
Fürsorgesysteme - der Arbeitslosenhilfe, die sich an den Bezug
von Arbeitslosengeld anschließt und der Sozialhilfe - ist
ineffizient, intransparent und wenig bürgerfreundlich. Die neue
Regelung entlastet zudem die kommunalen Haushalte. Beide
bisherigen Leistungen werden zu einer neuen staatlichen Fürsorgeleistung
bei Arbeitslosigkeit verbunden.
Nach dem von der Union im Bund durchgesetzten Optionsmodell muss
und kann nun jede Kommune selbst entscheiden, ob sie anstelle
der Bundesanstalt für Arbeit Trägerin der neuen Leistung
werden will. Wichtig ist, dass die Kostenerstattung gegenüber
den kommunalen Trägern nunmehr in gleicher Weise zu erfolgen
hat wie gegenüber der Bundesagentur für Arbeit, also auch die
Verwaltungskosten und die Wohnkosten umfasst. So können die
Bedingungen für die Vermittlung in den ersten Arbeitsmarkt
wesentlich verbessert sowie Hilfeempfänger gleichzeitig gefördert
und gefordert werden.
Für die CDU Baden-Württemberg gilt der Grundsatz: Wer
arbeitet, muss mehr haben als der, der nicht arbeitet. Wer
erwerbsfähig ist und staatliche Hilfen erhält, ist zu einer
zumutbaren Gegenleistung verpflichtet, wenn er seine Unterstützung
behalten soll und will. Erwerbsfähige Sozialhilfeempfänger müssen
zu gemeinnützigen Arbeiten herangezogen werden.
In den Kommunen wie auf allen anderen staatlichen Ebenen muss
wieder gelten, dass nur soviel Geld ausgegeben werden kann, wie
zuvor erwirtschaftet wurde. Wir können nicht einfach auf Kosten
der zukünftigen Generationen und über unsere Verhältnisse
leben. Jegliche Neuverschuldung bedeutet bereits im folgenden
Jahr eine zusätzliche Belastung, die die Handlungsspielräume
weiter einschränkt.
Eine Alternative zum Weg aus der Schuldenfalle gibt es daher
nicht. Dies wird zwangsläufig mit Einschnitten verbunden sein,
die für die Betroffenen schmerzhaft sind. Die CDU Baden-Württemberg
verschweigt dies nicht. Wir sehen darin auch eine Frage der
Gerechtigkeit. Wer jetzt nicht zu Opfern bereit ist, verlangt
anderen das Doppelte und Dreifache ab. |
| (Auszug aus: „Leitsätze für eine
zukunftsorientierte Kommunalpolitik“. Beschlossen vom 48.
Landesparteitag am 27. März 2004 in Villingen-Schwenningen)
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