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Der Ettlinger Landtagsabgeordnete
Werner Raab (CDU) will das Vorgehen des Schweizer
Sterbehilfevereins Dignitas nicht hinnehmen. Er fordert eine
erneute Befassung des Bundesrates mit dem Gesetzentwurf der Länder
Saarland, Thüringen und Hessen, mit dem die geschäftsmäßige
Vermittlung von Gelegenheiten zur Selbsttötung unter Strafe
gestellt werden soll.
Unternehmen, die für knapp 5000
Euro einem Menschen die für eine Selbsttötung erforderlichen
Chemikalien besorgen und sich anschließend um die Verbrennung des
Leichnams kümmern, dürften in Deutschland niemals tätig werden,
erklärte der Ettlinger Landtagsabgeordnete Werner Raab als
stellvertretendes Mitglied im Arbeitskreis „Recht und Verfassung“.
„Der richtige Weg zur Begleitung
todkranker Menschen ist die psychische und medizinische Betreuung,
wie sie beispielhaft im Hospiz Arista in Ettlingen, dem einzigen
Hospiz im Stadt- und Landkreis Karlsruhe, praktiziert wird“, so
Raab. Seit dessen Gründung vor nunmehr fast zwei Jahren werde dort
eine beachtliche Arbeit sowohl haupt- als auch ehrenamtlich
geleistet.
„Unser Wahlspruch lautet ´Leben
dürfen bis zum Tod´“, so der Vorsitzende des Fördervereins des
Ettlinger Hospizes, Harald Wied. „Wenn Menschen auf ihrem letzten
Weg gut begleitet werden, dann ist aktive Sterbehilfe vermeidbar“.
Schmerzen ließen sich zwar nicht immer verhindern, aber man könne
sie durch medizinische und psychologische Betreuung erheblich
lindern und den Menschen die Angst nehmen. Die wichtigsten
Argumente gegen eine Hilfe zur Selbsttötung sind für Harald Wied
die deutsche Vergangenheit mit ihren Eskapaden im 3. Reich und der
psychische Druck, in den Sterbende geraten würden. Viele könnten
sich gezwungen sehen, eine Selbsttötung in Anspruch zu nehmen, um
den Angehörigen nicht mehr zur Last zu fallen.
Der Arbeitskreis „Recht und
Verfassung“ der CDU-Landtagsfraktion, fordert die Landesregierung
zu einer Stellungnahme zum assistierten Suizid auf. Eine
Initiative zur Änderung des Strafgesetzbuches auf Bundesebene ruht
mittlerweile seit mehr als einem Jahr. „Die geschäftsmäßige
Vermittlung von Gelegenheiten zur Selbsttötung widerspricht
unserem humanistischen Weltbild“, so Raab. Eine
Degradierung des menschlichen Lebens zu einer
Ware, deren Tötung und Entsorgung durch ein Unternehmen gegen
Bezahlung übernommen wird, sei menschenverachtend und müsse unter
Strafe gestellt werden.
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