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20. November 2007

Werner Raab MdL fordert Verbot geschäftsmäßiger Vermittlung von Gelegenheiten zur Selbsttötung  

Hospiz Arista in Ettlingen : Leben dürfen bis zum Tod

Der Ettlinger Landtagsabgeordnete Werner Raab (CDU) will das Vorgehen des Schweizer Sterbehilfevereins Dignitas nicht hinnehmen. Er fordert eine erneute Befassung des Bundesrates mit dem Gesetzentwurf der Länder Saarland, Thüringen und Hessen, mit dem die geschäftsmäßige Vermittlung von Gelegenheiten zur Selbsttötung unter Strafe gestellt werden soll.

Unternehmen, die für knapp 5000 Euro einem Menschen die für eine Selbsttötung erforderlichen Chemikalien besorgen und sich anschließend um die Verbrennung des Leichnams kümmern, dürften in Deutschland niemals tätig werden, erklärte der Ettlinger Landtagsabgeordnete Werner Raab als stellvertretendes Mitglied im Arbeitskreis „Recht und Verfassung“.

„Der richtige Weg zur Begleitung todkranker Menschen ist die psychische und medizinische Betreuung, wie sie beispielhaft im Hospiz Arista in Ettlingen, dem einzigen Hospiz im Stadt- und Landkreis Karlsruhe, praktiziert wird“, so Raab. Seit dessen Gründung vor nunmehr fast zwei Jahren werde dort eine beachtliche Arbeit sowohl haupt- als auch ehrenamtlich geleistet.

„Unser Wahlspruch lautet ´Leben dürfen bis zum Tod´“, so der Vorsitzende des Fördervereins des Ettlinger Hospizes, Harald Wied. „Wenn Menschen auf ihrem letzten Weg gut begleitet werden, dann ist aktive Sterbehilfe vermeidbar“. Schmerzen ließen sich zwar nicht immer verhindern, aber man könne sie durch medizinische und psychologische Betreuung erheblich lindern und den Menschen die Angst nehmen. Die wichtigsten Argumente gegen eine Hilfe zur Selbsttötung sind für Harald Wied die deutsche Vergangenheit mit ihren Eskapaden im 3. Reich und der psychische Druck, in den Sterbende geraten würden. Viele könnten sich gezwungen sehen, eine Selbsttötung in Anspruch zu nehmen, um den Angehörigen nicht mehr zur Last zu fallen.

Der Arbeitskreis „Recht und Verfassung“ der CDU-Landtagsfraktion, fordert die Landesregierung zu einer Stellungnahme zum assistierten Suizid auf. Eine Initiative zur Änderung des Strafgesetzbuches auf Bundesebene ruht mittlerweile seit mehr als einem Jahr. „Die geschäftsmäßige Vermittlung von Gelegenheiten zur Selbsttötung widerspricht unserem humanistischen Weltbild“, so Raab. Eine Degradierung des menschlichen Lebens zu einer Ware, deren Tötung und Entsorgung durch ein Unternehmen gegen Bezahlung übernommen wird, sei menschenverachtend und müsse unter Strafe gestellt werden.

 

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