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24. September 2007

Scientology-Organisation ist keine Religionsgemeinschaft

Ettlingen/Stuttgart. Die Scientology-Organisation ist keine Religionsgemeinschaft und auch nicht als solche gerichtlich anerkannt. Auf diese Klarstellung weist der Ettlinger Landtagsabgeordnete Werner Raab hin, der sich auf einen Beschluss des Schulausschusses des Landtages bezog, an dem er mitgewirkt hat. Das Gremium hat einstimmig über alle Fraktionen hinweg bei der Beratung eines CDU-Antrages unmissverständlich festgestellt, die Scientology-Organisation ist weiterhin als verfassungsfeindlich zu bewerten, die Öffentlichkeit muss darüber aufgeklärt werden.

In einer Pressemitteilung der Scientologen wurde der Eindruck vermittelt, der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte habe ihr in seinem Urteil vom April dieses Jahres den Status einer Religionsgemeinschaft zugebilligt. Das Verfahren nehme auf eine Situation in Russland Bezug, auf die wiederholte konkrete Ablehnung der Registrierung der „Church of Scientology Moscow“. Für Deutschland gelte nach wie vor der Beschluss des Bundesarbeitsgerichtes, wonach Scientology keine als Religionsgemeinschaft anerkannte öffentlich rechtliche Körperschaft sei.

Vielmehr sei Scientology nach den Feststellungen des Verfassungsschutzes eine totalitäre menschenverachtende Organisation, die mit Sozialtechniken und Verfahren nach der Lehre ihres Gründers Hubbard eine umfassende Kontrolle über Menschen unter anderem durch „Sicherheitsprüfungen“ anstrebt. Dadurch würden Grundrechte faktisch außer Kraft gesetzt, die Wahrung der Menschenwürde und die Selbstbestimmung des Einzelnen werde nicht mehr gewährleistet. Gerade durch Werbemaßnahmen an Schulen und die Infiltration von Anhängern der Scientologen durch Hausaufgabenhilfen sei hinzuweisen, erklärte MdL Werner Raab in Übereinstimmung mit dem Vorsitzenden des Schulausschusses, Norbert Zeller, Sonderschullehrer aus Friedrichshafen. So werden immer wieder Informationsstände auch in der Ettlinger Innenstadt durchgeführt, die dem Verkauf von Büchern und anderen Informationen dient, die leider nicht verboten werden könnten, da die Gewerbefreiheit zu beachten sei.

 

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