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16.04.2007

Platzverweisverfahren soll ins Polizeigesetz

„Die Landesregierung hat zugesagt, das Platzverweisverfahren im baden-württembergischen Polizeigesetz zu verankern und die Novellierung noch vor der Sommerpause zur Abstimmung zu bringen“, berichtete der Ettlinger Landtagsabgeordnete Werner Raab. Der Sozialausschuss sei sich nach einer Beratung über den Schutz von Frauen vor häuslicher Gewalt fraktionsübergreifend einig gewesen, dass nur ein aufeinander abgestimmtes Maßnahmenbündel die Situation von Betroffenen verbessern könne.

„Zu den weiterhin wichtigen Frauen- und Kinderschutzhäusern ist das Platzverweisverfahren im Zusammenhang mit häuslicher Gewalt eine sinnvolle und notwendige Ergänzung“, sagte Raab, der Vorsitzender des Fördervereins sicherer südlicher Landkreis (Fössl) ist.

Bisher agiert die Polizei aufgrund der Generalklausel im Polizeigesetz. „Es ist zu begrüßen, wenn das Platzverweisverfahren in Zukunft explizit geregelt wird“, erklärte der stellvertretende Vorsitzende des Fördervereins (Fössl) und Leiter des Polizeireviers Ettlingen Michael Wernthaler. Dies gebe den einzelnen Polizisten vor Ort eine größere Handlungssicherheit und schaffe rechtliche Klarheit.

In Ettlingen wurde im Jahr 2006 in 60 Fällen häuslicher Gewalt 28-mal ein Platzverweis ausgesprochen. 2007 beläuft sich die Zahl bislang auf neun Platzverweise in 14 Fällen, so die Auskunft vom Ettlinger Polizeirevier. In allen Fällen ging die Gewaltanwendung dabei von Männern aus. Das nächstgelegene Frauenhaus befindet sich in Karlsruhe. Bislang habe es keine Engpässe in der Unterbringung gegeben, berichtete der Ettlinger Revierleiter.