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Laut MdL Werner Raab ist Baden-Württemberg
weiterhin eines der wenigen Länder, die im Anschluss an das vom
Bund gezahlte Elterngeld noch zusätzlich Leistungen des Landes in
Form von Erziehungsgeld gewähren.
Im Gegensatz
zum Elterngeld, das als eine Art Einkommensersatzleistung zu sehen
ist und sich auf der Grundlage der Differenz zwischen dem
Einkommen vor und nach der Geburt eines Kindes errechnet, ist das
Landeserziehungsgeld eine einkommensabhängige Leistung des Landes
und speziell für Familien mit geringem Familieneinkommen
vorgesehen.
Das
Erziehungsgeld des Landes beträgt bis zu 205 Euro im Monat für
das erste und zweite Kind und bis zu 240 Euro ab dem dritten Kind.
Im Jahr 2008
wurden in Baden-Württemberg 755 Mio. Euro für Elterngeld,
Bundes- sowie Landeserziehungsgeld bewilligt, davon allein 92 Mio.
Euro Leistungen für Familien nach dem Landeserziehungsgeld.
„Das soll auch und gerade in Zeiten wirtschaftlicher Engpässe
so bleiben“, stellte Raab in Aussicht.
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