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„Die
Landesregierung hat zugesagt, das Platzverweisverfahren im
baden-württembergischen Polizeigesetz zu verankern und die
Novellierung noch vor der Sommerpause zur Abstimmung zu
bringen“, berichtete der Ettlinger Landtagsabgeordnete Werner
Raab. Der Sozialausschuss sei sich nach einer Beratung über den
Schutz von Frauen vor häuslicher Gewalt fraktionsübergreifend
einig gewesen, dass nur ein aufeinander abgestimmtes
Maßnahmenbündel die Situation von Betroffenen verbessern könne.
„Zu den
weiterhin wichtigen Frauen- und Kinderschutzhäusern ist das
Platzverweisverfahren im Zusammenhang mit häuslicher Gewalt eine
sinnvolle und notwendige Ergänzung“, sagte Raab, der
Vorsitzender des Fördervereins sicherer südlicher Landkreis (Fössl)
ist.
Bisher agiert
die Polizei aufgrund der Generalklausel im Polizeigesetz. „Es
ist zu begrüßen, wenn das Platzverweisverfahren in Zukunft
explizit geregelt wird“, erklärte der stellvertretende
Vorsitzende des Fördervereins (Fössl) und Leiter des
Polizeireviers Ettlingen Michael Wernthaler. Dies gebe den
einzelnen Polizisten vor Ort eine größere Handlungssicherheit
und schaffe rechtliche Klarheit.
In Ettlingen
wurde im Jahr 2006 in 60 Fällen häuslicher Gewalt 28-mal ein
Platzverweis ausgesprochen. 2007 beläuft sich die Zahl bislang
auf neun Platzverweise in 14 Fällen, so die Auskunft vom
Ettlinger Polizeirevier. In allen Fällen ging die
Gewaltanwendung dabei von Männern aus. Das nächstgelegene
Frauenhaus befindet sich in Karlsruhe. Bislang habe es keine
Engpässe in der Unterbringung gegeben, berichtete der Ettlinger
Revierleiter. |