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Die stärkste Kraft in Baden-Württemberg

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CDU-Landtagsfraktion sorgt für umfassenden
Nichtraucherschutz |
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Über die signifikante
Stärkung des Nichtraucherschutzes freute sich der Ettlinger
Landtagsabgeordnete Werner Raab nach der Beschlussfassung der
CDU-Landtagsfraktion, bei der er sich als Mitglied des
Sozialausschusses für die neuen Regelungen eingesetzt hat.
Problematisch bleibe nur noch der Bereich Gastronomie, so Raab,
aber auch hier werden in den nächsten Monaten Vorschläge und
Beschlussvorlagen erarbeitet werden: „Die Regelung des
Nichtraucherschutzes in Gaststätten wird kommen, zumal der Wunsch
nach einer eindeutigen Gesetzeslage auch unter den Gastronomen
selbst immer stärker wird“, sagte er. Wichtig dabei sei, dass die
Regelung für alle Vertreter einer bestimmten Branche gleichermaßen
gelte, sodass es keine Konkurrenzvorteile in die eine oder andere
Richtung gebe. Diese Überzeugung habe sich nicht zuletzt durch ein
Gespräch mit Vertretern des Dehoga Ettlingen herausgebildet. |
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Nach dem Willen der
CDU-Landtagsfraktion werden Nichtraucher in Baden-Württemberg in
Zukunft deutlich besser gegen die Gefahren des Passivrauchens
geschützt. Einem Gesetzentwurf mit klaren und umfassenden
Nichtraucherschutzbestimmungen haben die CDU-Abgeordneten auf
ihrer Januar-Klausurtagung zugestimmt.
Das Gesetz dient besonders dem Gesundheitsschutz von Kindern und
Jugendlichen. Kindergärten und Jugendhilfeeinrichtungen müssen
künftig generell rauchfrei sein. Für Schulen gilt: Rauchen ist
grundsätzlich verboten. Bestehende Regelungen werden verschärft:
Auch Raucherzimmer für Lehrer sind nicht mehr zulässig. Außerdem
darf auf sämtlichen Schulveranstaltungen nicht mehr geraucht
werden. Um zu verhindern, dass in der Schulumgebung
unkontrollierbar geraucht wird, dass rauchende
Schüler ihren jüngeren Mitschülern auf der Straße direkt vor der
Schule etwas vorqualmen und dass die Nachbarschaft mit Kippen
verschmutzt wird, kann die Schule im Einvernehmen zwischen
Lehrern, Eltern und Schülern eine abgegrenzte Raucherzone
außerhalb der Schulgebäude einrichten, falls dies im Einzelfall
vor Ort für notwendig erachtet wird. Einen Anspruch auf eine
solche Raucherecke gibt es nicht.
Vor den schädlichen Wirkungen des Tabakrauchs ebenfalls geschützt
werden die Beschäftigten und Besucher der Behörden und
Einrichtungen des Landes und der Kommunen. In Krankenhäusern,
Pflegeeinrichtungen und Strafvollzugsanstalten gilt nach dem
Fraktionsbeschluss in Zukunft ebenfalls grundsätzlich: Kippe aus!
Ausnahmen – etwa für die Einrichtung abgeschlossener Raucherräume
– bleiben im Einzelfall möglich, sofern die Ziele des
Nichtraucherschutzes dadurch nicht beeinträchtigt werden.
„Die Untersuchungsergebnisse des Deutschen Krebsforschungszentrums
zwingen uns zum Handeln“, erklärte Fraktionsvorsitzender Stefan
Mappus. Danach sterben jährlich über 3.000 Menschen in Deutschland
an den Folgen des Mitrauchens. Die Schadstoffe im Tabakrauch
gelten als größtes vermeidbares Gesundheitsrisiko unserer Zeit.
Zunächst offen bleibt eine Nichtraucherschutzregelung im Bereich
Gaststätten. Hier will die CDU-Landtagsfraktion noch die
Ergebnisse einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe abwarten, die bis März
Vorschläge erarbeiten wird. Daraufhin wird es auch für die
baden-württembergische Gastronomie gesetzliche
Nichtraucherschutzregelungen geben. |
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