Die stärkste Kraft in Baden-Württemberg

 

Startseite

Zu meiner Person

Archiv

Bildergalerie

Wahlkreis

Politik

Links

Kontakt

Impressum

CDU-Landtagsfraktion sorgt für umfassenden Nichtraucherschutz

Über die signifikante Stärkung des Nichtraucherschutzes freute sich der Ettlinger Landtagsabgeordnete Werner Raab nach der Beschlussfassung der CDU-Landtagsfraktion, bei der er sich als Mitglied des Sozialausschusses für die neuen Regelungen eingesetzt hat. Problematisch bleibe nur noch der Bereich Gastronomie, so Raab, aber auch hier werden in den nächsten Monaten Vorschläge und Beschlussvorlagen erarbeitet werden: „Die Regelung des Nichtraucherschutzes in Gaststätten wird kommen, zumal der Wunsch nach einer eindeutigen Gesetzeslage auch unter den Gastronomen selbst immer stärker wird“, sagte er. Wichtig dabei sei, dass die Regelung für alle Vertreter einer bestimmten Branche gleichermaßen gelte, sodass es keine Konkurrenzvorteile in die eine oder andere Richtung gebe. Diese Überzeugung habe sich nicht zuletzt durch ein Gespräch mit Vertretern des Dehoga Ettlingen herausgebildet.

Nach dem Willen der CDU-Landtagsfraktion werden Nichtraucher in Baden-Württemberg in Zukunft deutlich besser gegen die Gefahren des Passivrauchens geschützt. Einem Gesetzentwurf mit klaren und umfassenden Nichtraucherschutzbestimmungen haben die CDU-Abgeordneten auf ihrer Januar-Klausurtagung zugestimmt.
Das Gesetz dient besonders dem Gesundheitsschutz von Kindern und Jugendlichen. Kindergärten und Jugendhilfeeinrichtungen müssen künftig generell rauchfrei sein. Für Schulen gilt: Rauchen ist grundsätzlich verboten. Bestehende Regelungen werden verschärft: Auch Raucherzimmer für Lehrer sind nicht mehr zulässig. Außerdem darf auf sämtlichen Schulveranstaltungen nicht mehr geraucht werden. Um zu verhindern, dass in der Schulumgebung unkontrollierbar geraucht wird, dass rauchende Schüler ihren jüngeren Mitschülern auf der Straße direkt vor der Schule etwas vorqualmen und dass die Nachbarschaft mit Kippen verschmutzt wird, kann die Schule im Einvernehmen zwischen Lehrern, Eltern und Schülern eine abgegrenzte Raucherzone außerhalb der Schulgebäude einrichten, falls dies im Einzelfall vor Ort für notwendig erachtet wird. Einen Anspruch auf eine solche Raucherecke gibt es nicht.
Vor den schädlichen Wirkungen des Tabakrauchs ebenfalls geschützt werden die Beschäftigten und Besucher der Behörden und Einrichtungen des Landes und der Kommunen. In Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen und Strafvollzugsanstalten gilt nach dem Fraktionsbeschluss in Zukunft ebenfalls grundsätzlich: Kippe aus! Ausnahmen – etwa für die Einrichtung abgeschlossener Raucherräume – bleiben im Einzelfall möglich, sofern die Ziele des Nichtraucherschutzes dadurch nicht beeinträchtigt werden.
„Die Untersuchungsergebnisse des Deutschen Krebsforschungszentrums zwingen uns zum Handeln“, erklärte Fraktionsvorsitzender Stefan Mappus. Danach sterben jährlich über 3.000 Menschen in Deutschland an den Folgen des Mitrauchens. Die Schadstoffe im Tabakrauch gelten als größtes vermeidbares Gesundheitsrisiko unserer Zeit.
Zunächst offen bleibt eine Nichtraucherschutzregelung im Bereich Gaststätten. Hier will die CDU-Landtagsfraktion noch die Ergebnisse einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe abwarten, die bis März Vorschläge erarbeiten wird. Daraufhin wird es auch für die baden-württembergische Gastronomie gesetzliche Nichtraucherschutzregelungen geben.