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27. Juni 2007

MdL Werner Raab verurteilt Zerstörung des Forchheimer Gen-Mais-Feldes

Der für Rheinstetten zuständige Landtagsabgeordnete Werner Raab hat die Zerstörung von einem Hektar Fläche des Gen-Mais-Versuchsfeldes in Forchheim/Rheinstetten aufs Schärfste verurteilt. „Damit wird die Auswertung des Versuchs, der die Abstandregeln zwischen ökologischen Anbauflächen zu solchen mit gentechnisch veränderten Organismen (GVO) ermitteln sollte, nicht mehr oder nur noch eingeschränkt möglich sein“, erklärte Raab.

Der Gen-Mais-Versuch beruht auf dem Gentechnikgesetz, das die Koexistenz ökologischer, konventioneller und gentechnischer Verfahren gewährleisten soll. Dieses Nebeneinander verschiedener Anbauverfahren soll nach den sog. Regeln der „guten fachlichen Praxis" erfolgen. Diese Regeln, zu denen auch die Abstandsregeln zählen, sind noch nicht festgelegt worden, sondern sollten in dem Versuch ermittelt werden. Das Experiment sollte gerade dem Schutz der ökologischen und konventionellen Landwirtschaft dienen und Beeinträchtigungen durch GVO-Pollenflug ausschließen. Auch gerichtlichen Auseinandersetzungen zwischen Landwirten sollte dadurch vorgebeugt werden.

 „Dieser Versuch, der auf Initiative der damaligen Verbraucherschutz-Ministerin Künast (Grüne) zurückgeht, wurde nun widerrechtlich und strafrechtlich relevant vereitelt“, so der CDU-Abgeordnete.

Das Versuchsfeld in Forchheim ist 11,2 Hektar groß, die Fläche, auf der gentechnisch veränderter Mais angebaut wurde, beträgt drei Hektar. Von dieser Fläche wurde ein Hektar zerstört. Da das Versuchsdesign mit der Bundesforschungsanstalt für Landwirtschaft (FAL) Braunschweig abgestimmt und identische Versuche auch an anderen Standorten in Deutschland angelegt wurden, ist eine Gesamtauswertung nur noch eingeschränkt möglich.

„Es ist sehr bedauerlich, dass hier auf kriminelle Art und Weise verhindert wird, dass Erkenntnisse von einer unabhängigen staatlichen Stelle gewonnen werden können. Dies ist gerade im Forschungsbereich inakzeptabel“, so Raab. Gleichzeitig forderte er die zuständigen

Stellen auf, die nötigen Maßnahmen zu ergreifen, um zukünftig die wissenschaftlichen Untersuchungen ungestört durchführen zu können.

 

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