Die stärkste Kraft in Baden-Württemberg

 

Startseite

Zu meiner Person

Archiv

Bildergalerie

Wahlkreis

Politik

Links

Kontakt

Impressum

 

15. Oktober 2007

MdL Werner Raab:

Ehrenamt nimmt in Baden-Württemberg herausragende Stellung ein

In seiner Landtagsrede zum Gesetzentwurf zur Stärkung des Ehrenamts in der Jugendarbeit wies der Ettlinger Landtagsabgeordnete Werner Raab darauf hin dass bürgerschaftliches und ehrenamtliches Engagement als unverzichtbares Element unserer Gesellschaft auch gesetzgeberisch unterstützt werden müsse. Der Anteil der ehrenamtlich Tätigen liege im Altersbereich der 14 bis 30-jährigen bei 46 Prozent. „Baden-Württemberg ist das Land des bürgerschaftlichen und ehrenamtlichen Engagements in Deutschland. Rund 4,5 Millionen Bürgerinnen und Bürger engagieren sich im Ländle“, erläuterte Raab.

Seit nunmehr 54 Jahren wird in Baden-Württemberg das ehrenamtliche Engagement in der Jugendarbeit mit dem Gesetz über die Erteilung von Sonderurlaub an Mitarbeiter in der Jugendpflege und Jugendwohlfahrt gefördert.

 „Es hat erheblich dazu beigetragen, junge Menschen für das ehrenamtliche Engagement zu gewinnen“, sagte Raab in seiner Rede im Landtag. Da sich jedoch die jugendhilfe- und arbeitsrechtlichen sowie arbeitsmarktpolitischen Rahmenbedingungen seit 1953 erheblich verändert haben, müsse das Gesetz nun sowohl inhaltlich als auch redaktionell überarbeitet werden.

Der Entwurf sieht vor, die Freistellungsmöglichkeiten zu erweitern und das Mindestalter der berechtigten Personen von 18 auf 16 Jahre herabzusetzen. Darüber hinaus sollen künftig auch Aus- und Fortbildungsmaßnahmen für Übungsleiter und Trainer im Jugendbereich des Sports von den Freistellungsmöglichkeiten umfasst werden. Wesentliche Eckpunkte der Novellierung sind außerdem die Absenkung der Höchstdauer der Freistellung von zwölf auf zehn Tage und für Auszubildende auf fünf Tage. Mit der Absenkung des Mindestalters von 18 auf 16 Jahre sollen die Auszubildenden künftig stärker vom Geltungsbereich des Gesetzes erfasst werden. Ein Freistellungsanspruch von lediglich fünf Tagen sei deshalb auch im Interesse der jungen Menschen richtig, denn die Ausbildung müsse immer noch an erster Stelle stehen, erklärte Raab. „Mit diesem Gesetz wird es gelingen, das Ehrenamt in Baden-Württemberg weiter zu stärken“, betonte Raab.

 

Zurück zur Übersicht