Vereinssatzung
§ 1 Zweck des Vereins(5)
Der Verein ist ausschließlich im Interesse seiner Mitglieder und
der übrigen Öffentlichkeit auf dem Gebiete der Verkehrsplanung
einschließlich der Planrealisierung tätig. Er verhält sich
politisch, insbesondere parteipolitisch, neutral.(6) Im Rahmen seiner Zweckbestimmung
fördert der Verein auch die verkehrswissenschaftliche Forschung mit
dem Ziel, Verkehrsplanungen bürgerfreundlich zu gestalten und zu erhalten.
Dies schließt die Förderung des Landschafts-, Umwelt-, Immissions-
und Lärmschutzes automatisch ein.(7) Der Verein vertritt die Interessen
der Mitglieder und anderer Bürger, die durch bürgerunfreundliche
Verkehrsmaßnahmen beschwert sind, gegenüber den Verursachern
der Beschwer. |
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